Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen. Nach einer Verurteilung wegen Verstössen gegen die Jagdverordnung muss die Jagdberechtigung für bis zu fünf Jahre entzogen werden. In leichten Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Aufgrund der Akten hat die Standeskommission das Verhalten des Jägers als deutlich unweidmännisch eingestuft, sodass nicht mehr von einem leichten Fall gesprochen werden kann. Der von der Vorinstanz verfügte zweijährige Entzug der Jagdberechtigung wurde bestätigt. (…) 5. Sanktion