Im vorliegenden Fall fehlt es an der zentralen Voraussetzung für die Erteilung des Patents an die Rekurrentin, nämlich am Fähigkeitsausweis. Es fehlt auch an der Möglichkeit, den Fähigkeitsausweis nach Art. 26 Abs. 3 GaG zu kompensieren, da mindestens eine der Voraussetzungen dieser Ausnahmeregelung, nämlich die ungetrennte Ehe, nicht erfüllt ist. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 1135 vom 8. November 2016 25 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang 1.8 Sanktion eines Jägers wegen unweidmännischen Verhaltens