Die gesetzlichen Voraussetzungen sind damit zu erfüllen. Art. 26 Abs. 1 GaG verlangt, dass ein Patent nur Personen erteilt wird, die im Besitz eines Fähigkeitsausweises sind, was die erfolgreich bestandene Fachprüfung für den Wirteberuf voraussetzt (Art. 32 Abs. 1 GaG, 1. Satz). Die Rekurrentin kann sich nicht über diese Fachprüfung ausweisen. (…)