Die Rekurrentin verfügt nicht über einen Fähigkeitsausweis. Ihr kann daher derzeit kein Patent erteilt werden. Ihre gastgewerbliche Ausbildung wird sie (ein Modul der Gastro Unternehmer Ausbildung besucht sie erst nächstes Jahr) frühestens in einigen Monaten abgeschlossen haben. Ob sie die Prüfung dann auch tatsächlich besteht, ist naturgemäss mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Es ist daher unsicher, ob ihr dann ein Patent erteilt werden kann.