Von den neun natürlichen Personen, die den Rekurs unterzeichnet haben, wohnt eine in Gonten, zwei wohnen in Weissbad und die übrigen sechs in Appenzell. Keine dieser Personen wohnt in der Nähe von Strassenflächen, die durch die strittige Verkehrsanordnung nicht mehr wie vor der Verkehrsanordnung erreicht werden können, oder in der Nähe von Strassenflächen, die durch die geänderte Verkehrsführung erheblich stärker belastet wären. Keine der Personen behauptet, entlang der fraglichen Strassen ein Geschäft zu betreiben, das Einbussen erleiden könnte.