Denn auch hier gilt nicht jeder noch so geringfügige Nachteil als legitimationsbegründend. Mit einer generellen Rekurszulassung aller Verkehrsteilnehmer, die eine bestimmte Strasse häufig benützen, stünde das Rechtsmittel gerade bei wichtigeren Strassenachsen einer nicht eingrenzbaren Menge von Bewohnern oder Pendlern offen und würde damit praktisch zu einer Popularbeschwerde. 20 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang