Fragen der Fahreignung können nur von speziell dafür ausgebildeten Verkehrsmedizinern beurteilt werden. Aufgrund dieser seit Jahren von den Massnahmenbehörden in allen Kantonen angewandten Praxis hat der Bundesrat am 1. Juli 2015 eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr beschlossen.