Wie die Vorinstanz in ihrer Stellungnahme zu Recht ausgeführt hat, bilden normalerweise das Lenken eines Fahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Unaufmerksamkeit, Nichtanpassen der Geschwindigkeit oder Sekundenschlaf Ursachen für einen Unfall. 17 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang