Dies wäre auch im Falle einer Niesattacke zu erwarten. Dass die Rekurrentin nach den Feststellungen der Polizei am Unfallort und der Wahrnehmung des Augenzeugen dies aber nicht gemacht hat, ist ein starkes Indiz dafür, dass bei der Rekurrentin bereits vor dem Aufprall ihres Fahrzeugs auf den Kandelaber eine Bewusstseinsstörung vorgelegen hatte. Eine solche, nach mehrmaligem Niesen möglicherweise eingetretene Bewusstseinsstörung weckt ernsthafte Zweifel an der Fahreignung der Rekurrentin.