Für den Eintritt einer Bewusstseinsstörung bereits vor dem Aufprall am Beleuchtungsmast bildet auch die Wahrnehmung des Augenzeugen, dass das Fahrzeug ohne vernehmbare Bremsung in den Kandelaber gefahren sei, einen konkreten Anhaltspunkt. Dass keine Bremsspuren am Unfallort feststellbar gewesen sind, wird im Polizeirapport bestätigt.