Daher besteht der begründete Verdacht, dass die Rekurrentin aus ungeklärten medizinischen Gründen die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und den Unfall verursacht hat. Dass sie nach einem längeren geraden Strassenabschnitt das Fahrzeug nicht in die Kurve gesteuert hat und stattdessen geradeaus in den Kandelaber gefahren ist, nährt den Verdacht auf eine mögliche gesundheitliche Unfallursache. Für den Eintritt einer Bewusstseinsstörung bereits vor dem Aufprall am Beleuchtungsmast bildet auch die Wahrnehmung des Augenzeugen, dass das Fahrzeug ohne vernehmbare Bremsung in den Kandelaber gefahren sei, einen konkreten Anhaltspunkt.