Das Institut für Rechtsmedizin hat gemäss seinem dem Polizeirapport beigelegten Bericht vom 20. Januar 2016 die nach dem Unfall sichergestellten Blut- und Urinproben der Rekurrentin analysiert. Es wurden weder Trinkalkohol, noch Spuren von Drogen oder anderen körperfremden Substanzen gefunden, aus denen eine Fahruntauglichkeit der Rekurrentin zum Zeitpunkt des Unfalls hätte abgeleitet werden können. Auch das Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse ist nach den Aussagen der von der Polizei befragten Auskunftsperson höchst unwahrscheinlich.