Im polizeilichen Unfallrapport wird die am Unfallort von der Polizeipatrouille angetroffene Situation geschildert. Die Aussage der Auskunftsperson, dass das Unfallfahrzeug vor dem Knall nicht abgebremst worden sei, wird durch die Schilderung der angetroffenen Situation am Unfallort vom Polizeibeamten untermauert. Dort wird ausgeführt, dass keine Spuren auf dem Asphalt oder im Kies festgestellt werden konnten, die auf eine Bremsung hinweisen. Im Polizeirapport wird der Strassenverlauf bis zur Unfallstelle beschrieben.