3. Verkehrsmedizinische Untersuchung 3.1. In der polizeilichen Einvernahme vom 6. Januar 2016 schilderte die Rekurrentin, inwiefern sie sich aus ihrer Warte an den Unfallablauf erinnern konnte. Daraus ergibt sich lediglich, dass sie während ihrer Fahrt ein paarmal nacheinander niesen musste. Ab diesem Zeitpunkt wisse sie nichts mehr vom Unfall. Sie könne sich erst wieder daran erinnern, dass eine ihr bekannte Stimme ihren Namen gesagt habe. Für sie sei es mehr ein Rufen in der Ferne gewesen.