Diese Tatbestände begründen nach der genannten Botschaft einen Anfangsverdacht für fehlende Fahreignung und führen zur Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung. Der Bundesrat ist gemäss Botschaft davon ausgegangen, dass dabei im Regelfall der Ausweis vorsorglich entzogen wird, bis die Abklärungen durchgeführt worden sind.