Massnahmen; Wiederherstellung der Fahreignung“ sollen die häufigsten Tatbestände, die eine Fahreignungsuntersuchung als angezeigt erscheinen lassen, ins Gesetz aufgenommen worden. Bei diesen Tatbeständen geht es namentlich um Alkohol- und Betäubungsmittelabhängigkeit, schwere Verkehrsregelverletzungen, psychische Störungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, sowie generell Meldungen von Ärzten, dass eine Krankheit vorliegt, die das sichere Führen von Motorfahrzeugen ausschliessen könnte (siehe AS 2010 8470).