Die Standeskommission hat den Rekurs vollumfänglich abgewiesen. Die Standeskommission stellte wie die Vorinstanz fest, dass konkrete Hinweise bestehen, aufgrund derer nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Lenkerin bereits vor dem Unfall das Bewusstsein verloren hatte und der Unfall allenfalls nur die direkte Folge eines medizinischen Problems der Lenkerin war. Bis verkehrsmedizinische Abklärungen zeigen, dass ein medizinisches Problem der Lenkerin als Ursache des Unfalls ausgeschlossen werden kann, darf ihr der Führerausweis nicht ausgehändigt werden. Damit soll vermieden werden, dass sich ein ähnlicher Vorfall mit allen damit verbundenen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer er-