Eine Lenkerin wurde nach einem Verkehrsunfall mit unbekannter Ursache vom Strassenverkehrsamt zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung aufgeboten. Da die Vorinstanz aufgrund des Unfallhergangs ein medizinisches Problem der Lenkerin nicht ausschliessen konnte, verfügte sie gegen die Lenkerin einen vorsorglichen Entzug des Führerausweises, bis aufgrund der verkehrsmedizinischen Abklärungen eine medizinische Ursache für den Unfall ausgeschlossen werden könne. Gegen diese Anordnung des Strassenverkehrsamts erhob die Lenkerin Rekurs und verlangte neben der Aufhebung der Anordnung die unverzügliche Aushändigung des Führerausweises.