6.1. Die Baukommission erteilte den Rekurrenten die Baubewilligung für den Abbruch des bestehenden und die Erstellung eines neuen Wohnhauses. Die Bewilligung wurde unter der Auflage erteilt, dass „bei allen Fassaden Holz-Metallfenster oder Holzfenster mit Sprossen (auch bei UG) realisiert werden“. Die Auflage wurde zwar nicht begründet, die Bewilligung blieb aber unangefochten. Die ursprüngliche Baute wurde in der Folge abgebrochen, und es wurde ein Neubau erstellt. (…)