Zwischen der Verwitterung von Kunststofffenstern und der Verwitterung eines einbrennlackierten Metallfensters liegt kein wesentlicher Unterschied. Sind im Streusiedlungsgebiet auch Holz- Metallfenster ausdrücklich erlaubt, und sind keine erheblichen optischen Unterschiede zwischen den zulässigen einbrennlackierten Holz-Metallfenstern und den nach der Baukommission nicht zulässigen Kunststofffenstern erkennbar, so kann auch nicht davon gesprochen werden, dass mit Kunststofffenstern die verschärft gute Gesamtwirkung nicht erzielt werden kann.