Die mit der Alterung verbundene natürliche Verwitterung von naturbelassenen Holzfenstern und auch die Verwitterung von gestrichenen oder lackierten Holzfenstern kann indessen nicht als Grund für die Ablehnung von Holzfenstern herbeigezogen werden. Die Baukommission machte den Rekurrenten die Auflage: „Es müssen bei allen Fassaden Holz-Metallfenster oder Holzfenster mit Sprossen (auch bei UG) realisiert werden.“ Die Auflage ermöglicht also auch den Einbau von Holz-Metallfenstern. Wird bei einem Holz-Metallfenster äusserlich eine einbrennlackierte Metallschicht verwendet, wäre die Auflage erfüllt.