5.2. Die Ästhetikklausel verlangt eine gute Gesamtwirkung. Ausserhalb der Bauzone ist eine verstärkt gute Gesamtwirkung erforderlich. Die Wirkung wird in erster Linie durch den optischen Eindruck erzielt. Die Echtheit des Materials ist nur dann von Bedeutung, wenn es optisch wahrnehmbar ist. Es ist daher zu prüfen, ob optisch ein Unterschied zwischen den eingebauten Kunststofffenstern einerseits und den geforderten Holz- Metallfenstern oder Holzfenstern mit Sprossen andererseits bestehen.