3.2. Die Frage der Authentizität und der herkömmlichen Bauweise stellt sich regelmässig bei Objekten, die nach den Regelungen über den Natur- und Heimatschutz unter Schutz gestellt wurden. Da der Denkmalschutz bezweckt, Baudenkmäler in ihrer ursprünglichen Bausubstanz zu erhalten, genügt der Ersatz von historischen Fenstern durch Fenster aus anderen Materialien bei erhaltenswerten Bauten den denkmalschutzrechtlichen Vorgaben grundsätzlich nicht. Aus denkmalschützerischer Sicht ist die Verwendung spezifischer Materialien wertvoll, da sie ebenso wie ein spezifischer Baustil die Bauweise einer bestimmten Zeit oder Epoche zum Ausdruck bringt.