Die Standeskommission bejaht bei denkmalgeschützten Objekten, wo es um den Erhalt von Substanz geht, durchgängig die Verwendung von herkömmlichen Werkstoffen. Demgegenüber werden für nicht unter Schutz stehende Bauten für die Fassaden auf den wetterzugewandten Seiten bereits heute regelmässig nicht herkömmliche Materialien bewilligt. Die Standeskommission stellt zudem nur eine geringe optische Differenz zwischen Holz- Metallfenstern und guten Kunststofffenstern fest. Diese Umstände lassen das lückenlose Beharren auf der Verwendung von natürlichen Materialien auch bei Fenstern auf den wetterzugewandten Seiten als zu weitreichend erscheinen.