Mit Verweis auf die mit dem neuen Baugesetz von 2012 geltenden strengeren Anforderungen an die Ästhetik verlangte die Baukommission bei einem Ersatzbau für ein bäuerliches Wohnhaus im Streusiedlungsgebiet an allen Seiten den Einbau von Holzfenstern oder Holz- Metallfenstern. Die Bauherrschaft hat an den wetterzugewandten Seiten Kunststofffenster eingebaut. Gegen die nachträgliche Anordnung der Baukommission, diese Fenster durch Holzfenster oder Holz-Metallfenster zu ersetzen, wehrte sich die Bauherrschaft bei der Standeskommission.