4.5. Die Rekurrenten machen geltend, viel wichtiger als die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen sei, dass für A.B. mit dem Lehrvertrag eine weiterführende Lösung bestehe und es zudem auch für den Lehrbetrieb wünschenswert sei, wenn die Lehrstelle nun angetreten werden könne. A.B. beabsichtige, zuerst die zweijährige Attestausbildung und dann die vierjährige Lehre mit Fähigkeitszeugnis zu machen. Er wolle bis zum Abschluss der Ausbildung nicht 21 Jahre alt werden; er müsste auch die Rekrutenschule verschieben.