Er habe vielmehr dem Schulrat zu bedenken gegeben, der Entscheid über A.B. werde für weitere Gesuche wegweisend sein. Es sei deshalb zu prüfen, ob und welche Ausnahmen gemacht werden sollten. Es ist also festzuhalten, dass der Lehrer das Gesuch um Entlassung nicht unterstützt. Es handelte sich nicht wie behauptet um eine bedingte Unterstützung. Der Lehrer wies die Rekurrenten aber korrekterweise darauf hin, dass Entlassungsgesuche durch den Schulrat zu entscheiden sind.