Dieser hielt in seiner Stellungnahme fest, er habe die Mutter darüber orientiert, dass es die Möglichkeit einer vorzeitigen Schulentlassung gebe, dass aber die Vorgaben des Schulgesetzes zu beachten seien. Aus der Stellungnahme ergibt sich weiter, dass der Lehrer bereits im Verfahren vor dem Schulrat und dann auch im Rekursverfahren den Standpunkt vertrat, dass Schüler der Kleinklasse mehr Zeit benötigen, um Lerninhalte aufzunehmen und zu speichern, dass sie deshalb einen kleineren schulischen Rucksack als Realschüler aufweisen und es daher im Hinblick auf die folgende Berufsschule wichtig sei, ihnen möglichst viel Schul-