Die Unterstützung eines Schulaustritts durch die Lehrkraft könnte unter Umständen die Gutheissung eines Entlassungsgesuchs begründen. Hier aber fehlt diese Unterstützung. Aus der Stellungnahme des Lehrers, die der Schulrat mit den Vorakten einreichte, ergibt sich, dass die Mutter von A.B. sich bereits früh wegen einer vorzeitigen Schulentlassung an ihn gewendet hatte. Dieser hielt in seiner Stellungnahme fest, er habe die Mutter darüber orientiert, dass es die Möglichkeit einer vorzeitigen Schulentlassung gebe, dass aber die Vorgaben des Schulgesetzes zu beachten seien.