4.3 Die Rekurrenten begründen ihr Gesuch um vorzeitige Entlassung von A.B. zunächst damit, dass er die Pflichtschuljahre nur knapp nicht erfüllt habe und auch das 16. Altersjahr nur knapp nicht im laufenden Schuljahr vollenden werde. Sie führen aus, A.B. habe das erste Schuljahr auf Wunsch des Schulrats in … besucht. Wäre er am vorherigen Ort geblieben, hätte er die Schulpflicht erfüllt.