Auch wer das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat, kann daher die Schule verlassen, wenn er zehn Jahre allgemeine Schulpflicht absolviert hat. Diese Fälle haben mit der Verschiebung des Stichtags tatsächlich zugenommen. Kinder, die in den grossen Kindergarten kommen, sind häufig noch nicht sechs Jahre alt. Gehen sie ohne Repetitionen durch die Schule, sind sie am Ende des dritten Oberstufenjahrs noch nicht sechzehnjährig. Sie verlassen die Schule vor Vollendung des 16. Altersjahrs.