3.3. Die Rekurrenten machten geltend, infolge der Stichtageregelung würden einige Schüler in Zukunft das 16. Altersjahr bis zum Schulaustritt nicht mehr erreichen. Auch hier müsse das Bauchgefühl und nicht das Schulgesetz entscheiden, ob der Schüler dann vor dem 16. Altersjahr in die Berufswelt einsteigen könne.