In der Schätzung ist der Mietwert 2016 mit Fr. 34‘845 gegenüber Fr. 26‘010 um etwa einen Drittel gestiegen. Der Rekurrent hat zur Herleitung des Ertragswerts, die in den Akten des Schatzungsamts, transparent dargestellt ist, keine Einwände erhoben. Es besteht daher kein Anlass, den Steuerwert zu senken. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 914 vom 30. August 2016 7 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang 1.3 Vorzeitige Entlassung aus der Schule