Dieser aber wurde von den Schätzungsbehörden in den Jahren 2004 und 2016 ähnlich beurteilt. Beide Male wurde von einem mittleren Unterhaltszustand ausgegangen. Massgeblichen Einfluss auf den Steuerwert hat neben dem Zeitwert auch die Ertragswertschätzung. Der Ertragswert basierte schon bei der Schätzung 2004 auf dem Mietwert, der wie heute durch die Multiplikation der ermittelten Raumeinheiten mit einem Frankenansatz bestimmt wurde. Beim Ausmass der Raumeinheiten stimmen die beiden Schätzungen in etwa überein. Erhöht wurden die Ansätze, mit denen multipliziert wurde. Diese Ansätze widerspiegeln die Mietpreisentwicklung.