Der Rekurrent verlangt, dass der Steuerwert der strittigen Schätzung 2016 höchstens dem Steuerwert der letzten Schätzung 2004 entsprechen dürfe. Seit der amtlichen Grundstückschätzung im Jahr 2004 sind neue Schätzungsrichtlinien in Kraft getreten. Die Schätzungskommission darf nicht mehr wie noch 2004 nach dem „St.Galler Grundstückschätzer“ vorgehen. Massgeblich ist nun das Schätzerhandbuch (siehe oben Ziff. 2). Die beiden Richtlinien unterscheiden sich zum Teil stark. Damit 6 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang