stücks des Rekurrenten am 30. September 2004 zur Anwendung gekommen sind. Damals war die Anleitung des Finanzdepartements des Kantons St.Gallen für die amtlichen Grundstückschätzer vom 1. Oktober 1966 massgeblich („St.Galler Grundstückschätzer“; siehe Ziff. II lit. D des Standeskommissionsbeschlusses betreffend die Schatzung von Grundstücken vom 30. Juni 1975). Ein direkter Vergleich zwischen den alten und den neuen Schätzungswerten kann deshalb nicht angestellt werden. (…) 5. Antrag des Rekurrenten