Gestützt darauf hat die Standeskommission für die Schätzung grundsätzlich „Das Schweizerische Schätzerhandbuch, Bewertung von Immobilien“, herausgegeben von der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten und der Schweizerischen Schät- zungsexperten-Kammer sowie dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft, in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit jenes aus dem Jahr 2012, für anwendbar erklärt (Art. 2 StKB-Sch). Dieses seit 2007 anwendbare Schätzerhandbuch unterscheidet sich wesentlich von den Richtlinien, die bei der letzten Schätzung des Grund-