14 V-Sch berechtigt die Standeskommission, bestimmte Schätzungsmethoden oder Schätzerhandbücher für anwendbar zu erklären. Gestützt darauf hat die Standeskommission für die Schätzung grundsätzlich „Das Schweizerische Schätzerhandbuch, Bewertung von Immobilien“, herausgegeben von der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten und der Schweizerischen Schät- zungsexperten-Kammer sowie dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft, in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit jenes aus dem Jahr 2012, für anwendbar erklärt (Art. 2 StKB-Sch).