Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen. Die Schätzungswerte aus dem Jahr 2004 können nicht als unmittelbare Vergleichsbasis für die heutigen Werte herangezogen werden, weil sich inzwischen die Grundlagen für die Schätzung wesentlich geändert haben. Statt des damals zur Anwendung gelangten „St.Galler Grundstückschätzers“ ist seit 2007 „Das Schweizerische Schätzerhandbuch“ massgeblich. (…) 2. Schätzvorschriften