Der Eigentümer eines im Jahr 1970 ausserhalb der Bauzonen errichteten Einfamilienhauses hat die Ergebnisse der 2016 erfolgten Neuschatzung der Liegenschaft angefochten. Er beanstandete im Wesentlichen, dass der Steuerwert höher sei als der bei der letzten Schatzung 2004 festgestellte Wert. Das Haus weise Risse auf und komme einem Scherbenhaufen gleich. Er erwarte, dass der bisherige Steuerwert mindestens belassen werde.