Über die materiellen Punkte der Baubewilligung - die Erstellung oder Änderung einer Baute oder die Nutzungsänderung - ist in solchen Fällen im Rechtsmittelverfahren nicht mehr zu befinden. Es geht einzig um die Zahl der Abstellplätze, die ausserhalb des Baugrundstücks bereitzustellen oder mit der Ersatzabgabe abzugelten sind, nicht um die bauliche Ausgestaltung der Baute oder die Zulässigkeit ihrer Nutzung. Es besteht daher keine Gefahr, dass die Rechtsmittelbehörde zu Schlüssen gelangen könnte, die mit dem unangefochtenen Teil der