Soweit die Erstellung der erforderlichen Anzahl Abstellplätze auf dem Baugrundstück selbst strittig ist, hat die Baubewilligungsbehörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Bau der Abstellplätze erfüllt sind. In diesem Fall steht bis zur rechtskräftigen Erledigung des Baubewilligungsverfahrens nicht fest, ob die öffentlichrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung der neuen Abstellplätze erfüllt sind.