Die Baubewilligung stellt die behördliche Erklärung dafür dar, dass dem Vorhaben, für das ein Baugesuch eingereicht wurde, keine Hindernisse aus dem öffentlichen Recht, insbesondere dem Baurecht, entgegenstehen. In materieller Hinsicht ist die Baubewilligung überwiegend feststellender Natur. Formellrechtlich handelt es sich um einen gestaltenden Verwaltungsakt, indem die Baubewilligung die Schranke des Bauverbots beseitigt und dem Bewilligungsinhaber die Erlaubnis zur Realisierung des Projekts verschafft (Haller/Karlen, Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, 3. Aufl.