2.6. Eine Nebenbestimmung, die keinen Einfluss auf die Bauarbeiten hat, ist beispielsweise gegeben, wenn sich der Rekurs einzig gegen die Gebühren richtet, die für die Baubewilligung erhoben werden. Denn die Gebührenhöhe hat keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung der durch die Baubewilligung ermöglichten Baute und ihrer Nutzung. Dies zeigt sich etwa daran, dass die Baubewilligungsbehörde keinen Baustopp verhängen kann, wenn eine in allen Punkten rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, der Bauherr den Bau in Angriff nimmt, die Bewilligungsgebühren aber schuldig bleibt.