Wenn aber nur Nebenbestimmungen der Baubewilligung angefochten werden, die auf die Bauarbeiten in keiner Weise Einfluss haben, soll die Rechtsmittelbehörde auf Gesuch hin die Teilrechtskraft der Baubewilligung feststellen können. So ist sichergestellt, dass keine Unsicherheit über die Vollstreckbarkeit der Baubewilligung und ihrer Nebenbestimmungen entsteht.