Es ist daher erstaunlich, dass die Bauarbeiten - wie die Mitglieder der Standeskommission selbst beobachten konnten - bereits im Herbst 2016 aufgenommen wurden. Die Rekurrentin hat sich also im vollen Bewusstsein ihres rechtswidrigen Verhaltens über das bis zur Rechtskraft der Baubewilligung herrschende Bauverbot hinweggesetzt. Noch erstaunlicher ist, dass die Baukommission dies trotz der unübersehbaren Bautä- 1 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang