angeordneten Aktienversteigerung nicht gegenstandslos. ............................. 43 2.5. Verkehrsanordnung (Art. 3 Abs. 3 und Abs. 4 SVG): die beiden Signalisationsänderungen beim Landsgemeindeplatz (Fahrverbot für Gesellschaftswagen und Sackgasse) sind verhältnismässig und liegen im Gestaltungsspielraum der verfügenden Behörde. ................................................. 48 2.6. Verkehrsanordnung (Art. 3 Abs. 3 und Abs. 4 SVG): die beiden Signalisationsänderungen beim Landsgemeindeplatz (Fahrverbot für Gesellschaftswagen und Sackgasse) sind verhältnismässig und liegen im Gestaltungsspielraum der verfügenden Behörde.