3.3. Wie bereits ausgeführt, ist auf das Verfahren der Gebäudeschätzung das Schweizerische Schätzerhandbuch anwendbar. Mit der Wertminderung wird die Werteinbusse des Neuwerts infolge Alterung, Abnützung, Mängel und Schäden sowie zufolge Demodierung wie auch neuer Erkenntnisse in der Baukunde und bei den Baustoffen erfasst. Die Wertminderung umfasst sowohl die technische wie auch die wirtschaftliche Wertminderung (vgl. Schätzerhandbuch, S. 368). Die Wertminderung wird zur Ermittlung des Zeitwerts herangezogen (vgl. Schätzerhandbuch, S. 77). Für die Altersbestimmung von Gebäuden steht eine Reihe von Verfahren zur Verfügung.