3. 3.1. Die Beschwerdeführer rügen zudem, die Vorinstanz habe die Ermittlung des Minderwerts von 12% durch das Schatzungsamt geschützt, indem sie festgehalten habe, dass die vom Schatzungsamt angewendete Wertminderungstabelle den unterschiedlichen Entwertungen der einzelnen Bauteilgruppen ausreichend Rechnung trage. Der vom Schatzungsamt ermittelte Minderwert von Fr. 79’000.00 sei für die 22 Jahre alte Liegenschaft anhand der Lebensdauer allein schon für die Einrichtungen bei weitem nicht ausreichend.