Dabei ist unter anderem die Wohnlage sowie die Erschliessung je als ein Kriterium berücksichtigt worden. Insgesamt wurden zehn Kriterien mit einer Korrektur zwischen +9% und -9% (in Dreierschritten) bewertet, wobei mehrmals auch neutrale Wertungen ergangen sind. Wie die Beschwerdeführer richtig feststellen, wird bei der vorliegenden Anwendung die Wohnlage im Weiler Y mit den Kriterien Wohnlage, Immissionen sowie Besonnung mehrfach gewertet. Die Kriterien der Tabelle „Korrekturfaktoren für Mietwertberechnung“ ist jedoch vom Schätzerhandbuch vorgegeben und damit Grundlage für die Bewertung des Mietwerts.